aktuelles KLIENTEN-INFO Bleiben Sie up to date: Lesen Sie aktuelle Beiträge aus dem Wirtschafts- und Steuerrecht. Mithilfe unserer praktischen Archiv-Suche lassen sich auch ältere Berichte finden (ab Jänner 2001). Checklisten Finanzämter Formulare Links Artikel empfehlen Wichtig - Bitte ankreuzen: Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.Name EmpfängerE-Mail EmpfängerIhr NameIhre E-MailNachricht:Guten Tag <Empfängername>!Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.Die Adresse lautet:https://www.sstb.at/ Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:Elektronische Einreichung des JahresabschlussesLink zum Artikel<Sendername>Ihre Nachricht (optional) Sicherheitsabfrage:Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein. neue Sicherheitsabfrage laden(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen) Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses Kategorien: Info-Corner , Checklisten Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse z.B. mit Wirtschaftsjahr 2017 bis zum 30.9.2018 zu erfolgen und zwar für Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften, bei denen die Erlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Bilanzstichtag 70.000 € überschritten haben. Keine Offenlegungspflicht besteht nach wie vor für Einzelunternehmer und „normale“ Personengesellschaften. Die nachfolgende Tabelle zeigt Details zur Form der Einreichung des Jahresabschlusses beim Firmenbuchgericht. Gesellschaft Wer darf den Jahresabschluss einreichen? In welcher Form ist der Jahresabschluss einzureichen? Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften mit Umsatzerlösen bis 70.000 € Notar, Rechtsanwalt, Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhalter oder SBH (Voraussetzung: Kammermitgliedschaft), ermächtigte Organwalter der einreichenden Gesellschaft Wahlweise elektronische Form oder Papierform Kleine GmbH (§ 221 UGB) und Kleinstkapitalgesellschaften (Micros) Notar, Rechtsanwalt, Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhalter oder SBH (Voraussetzung: Kammermitgliedschaft), ermächtigte Organwalter der einreichenden Gesellschaft Eingabe der Bilanzdaten in ein elektronisches Formblatt Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften Notar, Rechtsanwalt, Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhalter oder SBH (Voraussetzung: Kammermitgliedschaft), ermächtigte Organwalter der einreichenden Gesellschaft XML (FinanzOnline) oder als PDF-Beilage via ERV (elektronischer Rechtsverkehr); die Papierform ist im Unternehmen aufzubewahren Kapitalgesellschaften mit verpflichtender Abschlussprüfung Wirtschaftstreuhänder XML (FinanzOnline) oder als PDF-Beilage via ERV Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr. © Südsteirische Steuerberatung GmbH | Klienten-Info zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen